Allgemeine Schulungsbedingungen der Schubert Software GmbH

  1. Geltungsbereich
    Die nachstehenden Allgemeinen Schulungsbedingungen gelten zwischen der Schubert Software GmbH – im folgenden Schubert Software genannt – und den Auftraggebern, Schulungsteilnehmern, Seminarteilnehmern u.ä. – im folgenden Auftraggeber genannt – für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen im Rahmen von Schulungen, Seminaren, Workshops u.ä. .  Für die Schulungen der Schubert Software sind ausdrücklich nur diese allgemeinen Schulungsbedingungen Vertragsgrundlage. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  2. Vertragsabschluss
    Die Schulungsangebote der Schubert Software sind unverbindlich und freibleibend. Anmeldungen müssen vor Schulungsbeginn schriftlich erfolgen. Die Anmeldung ist für den Auftraggeber verbindlich. Mit der Anmeldung werden durch den Auftraggeber die vorliegenden Schulungsbedingungen als Vertragsgrundlage anerkannt. Die Daten werden unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften elektronisch erfasst und verarbeitet. Der Auftraggeber erklärt sich mit Abgabe der Anmeldung hiermit einverstanden. Der Schulungsvertrag kommt mit Übersendung der Buchungsbestätigung  durch die Schubert Software an den Auftraggeber zustande.
    Die Schubert Software behält sich vor Schulungen, Seminare u.ä. abzusagen bzw. zu verschieben, wenn ein wichtiger Grund, den die Schubert Software nicht zu vertreten hat, z. B. höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung des Referenten u.a. vorliegt. Dies gilt auch für den Fall einer zu geringen Teilnehmerzahl. Der Auftraggeber wird dann unverzüglich darüber informiert. Bei einer Absage der Schulung seitens der Schubert Software werden entrichtete Schulungsgebühren an den Auftraggeber zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüchen bestehen gegen die Schubert Software ausdrücklich nicht. Die Schubert Software behält sich vor, in Ausnahmefällen einen Wechsel des Schulungspersonals, inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen im Rahmen der Schulung vorzunehmen.
  3. Teilnehmerzahl
    Um eine effektive Schulung aller Teilnehmenden zu gewährleisten, liegt die Teilnehmerzahl bei Standardseminaren bei mind. 3 Schulungsteilnehmern. Liegt die Teilnehmerzahl unter dieser Mindestzahl von 3 Personen, ist die Schubert Software berechtigt, das Seminar abzusagen bzw. zu verschieben.
  4. Veranstaltungsort
    Die Seminare werden in den Schulungsräumen der Schubert Software durchgeführt.
    Auf Grund gesonderter Vereinbarungen finden Schulungen auch bei Auftraggebern statt (Vor- Ort-Schulungen). Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet geeignete Räumlichkeiten und die technischen Vorraussetzungen zum vereinbarten Schulungstermin zur Verfügung zu stellen. Sollte der Auftraggeber hierzu nicht in der Lage sein, behält sich die Schubert Software vor, den Veranstaltungsort in geeignete Räumlichkeiten zu verlegen.
  5. Vorkenntnisse
    Soweit für Seminare Vorkenntnisse erforderlich sind, wird der Auftraggeber mit Ausschreibung der Schulung von der Schubert Software auf die Notwendigkeit dieser  Vorkenntnisse hingewiesen. Es liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, dass bei den Teilnehmern die notwendigen Vorkenntnisse vorhanden sind. Werden Schulungen nach Vorgaben des Auftraggebers durchgeführt, obliegt es dem Auftraggeber geeignete Schulungsteilnehmer mit den notwendigen Vorkenntnissen auszuwählen. Die Schubert Software trägt diesbezüglich keinerlei Verantwortung.
  6. Leistungen
    Die Gebühren für Standardseminare, die in den Schulungsräumen der Schubert Software durchgeführt werden, umfassen folgende Leistungen:
    * Trainer
    * Schulungsunterlagen
    * Benutzung der Trainingssysteme
    * Tagungsgetränke
    * Mittagsverpflegung
    Die Gebühren und der Leistungsumfang für Individualseminare bzw. Firmenschulungen werden gesondert vereinbart.
  7. Copyright
    Die Schulungsunterlagen enthalten urheberrechtlich geschützte Informationen. Alle Rechte bleiben der Schubert Software vorbehalten. Die Aufnahme in datenverarbeitende Medien, die Übersetzung, der Nachdruck, die Vervielfältigung der Seminarunterlagen oder Teile der Seminarunterlagen sind untersagt.
  8. Seminarerfolg
    Die Schubert Software beschäftigt im Rahmen ihrer Schulungen, Seminare u.ä. qualifiziertes Schulungspersonal und nutzt anerkannte Lehrmethoden. Seminarinhalte werden regelmäßig geprüft, um jederzeit den aktuellen Anforderungen zu entsprechen. Alle Seminare werden auf modernen Systemen bei maximal 1-2 Personen pro Rechner durchgeführt. Die Schubert Software schuldet die Durchführung der Schulung gemäß Ziffer 6). Ein Erfolg ist nicht geschuldet, da dieser vom Einsatz und den Vorkenntnissen des Schulungsteilnehmers abhängt.
  9. Teilnahmebescheinigung
    Jeder Schulungsteilnehmer erhält nach der Beendigung des Seminars eine Bestätigung über die Teilnahme und die gegebenenfalls erreichte Qualifikation.
  10. Preise
    Sämtliche Gebühren verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Reise- und Reisenebenkosten des Trainers zu Vor-Ort-Schulungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Schulungsgebühr wird mit Rechnungsstellung fällig und ist bis 7 Tage vor Seminarbeginn zu bezahlen.
  11. Rücktrittsrecht
    Ein Rücktritt vom Schulungsvertrag ist von Seiten des Auftraggebers nur bis spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn bei der Schubert Software kostenfrei möglich. Der Rücktritt muss schriftlich per Brief oder Telefax erfolgen und spätestens 14 Tage vor Schulungsbeginn bei der Schubert Software eingegangen sein. Der Rücktritt wird umgehend nach Eingang durch die Schubert Software bestätigt. Bei Rücktritt innerhalb von 13 – 8 Tagen vor Seminarbeginn hat der Auftraggeber 50 % der vereinbarten Teilnahmegebühr zu bezahlen. Ab 7 Tage vor Seminarbeginn wird die gesamte Seminargebühr in Rechnung gestellt. Statt dessen ist die Entsendung einer Ersatzperson möglich. Für den Fall, dass durch eine Stornierung des Auftraggebers innerhalb 7 Tage vor Seminarbeginn das Seminar gem. Ziffer 2 abgesagt wird, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % aus der 3 - fachen Teilnahmegebühr als Vertragsstrafe fällig. Fallen Stornierungsgebühren für im Auftrag des Auftraggebers vorgenommene Reservierungen (z. B. Hotelreservierung u. ä.) an, so sind diese vom Auftraggeber unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts zu tragen.
  12. Haftung
    Für Diebstahl von zu den Schulungen mitgebrachten Sachen oder Unfälle, die durch die Unachtsamkeit des Auftraggebers bzw. Teilnehmers verursacht worden sind, übernimmt die Schubert Software keine Haftung. Bei Vor-Ort-Schulung ist eine etwaige Haftung der Schubert Software sowie auch deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  13. Hinweis und Kenntnisnahmebestätigung
    Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schubert Software. Dem Auftraggeber ist die Verwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der allgemeinen Schulungsbedingungen der Schubert Software bekannt. Er hat die Möglichkeit von ihrem Inhalt in zumutbarer Weise über das Internet unter folgender Adresse www.schubert-software.de Kenntnis zu nehmen. Beide Bedingungen werden mit verbindlicher Buchung der Schulung vom Auftraggeber akzeptiert.
  14. Schlussbestimmungen
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Schulungsbedingungen nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in dem abgeschlossenen Vertrag unter Hinzuziehung der allgemeinen Schulungsbedingungen eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit möglich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten. Auf das Vertragsverhältnis anwendbar sind die Bestimmungen dieses Vertrages und ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    Erfüllungsort und Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Schubert Software, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechtes ist. Der Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten ist Stuttgart. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder konkrete Sicherung dieser Vertragbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Werden Sie von Vertretern oder Hilfspersonen der Schubert Software erklärt, sind Sie nur dann verbindlich, wenn die Schubert Software hierfür ihre schriftliche Zustimmung erteilt hat.

 

Winnenden November 2010